Gewerbesteuerpflicht
Die Gewerbesteuer (§ 2 GewStG) ist eine hebesatzbasierte Steuer, deren Aufkommen zunächst den Kommunen zusteht. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Gesetzgeber des Grundgesetzes in Art. 28 Abs. 2 S. 3 GG eine eigene Steuer für die Kommunen zugesteht, deren Aufkommen wirtschaftskraftbezogen ist.
Ob ein Unternehmen gewerbesteuerpflichtig ist, hängt vom Vorliegen der folgenden Voraussetzungen ab:
- Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG
- Betrieb muss im Inland liegen
- Keine Befreiungen aus § 3 GewStG
Zu beachten ist, dass Unternehmen gem. § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG ein Freibetrag in Höhe von 24.500 € zusteht.