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Tipps & Tricks rund um Steuern & Sparen 2019

Steuererklärung

Mit der Steuererklärung können die Besteuerungsgrundlagen und die entscheidungserheblichen Tatsachen zur Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen an das Finanzamt mitgeteilt werden. Dabei muss nicht jeder Bürger eine Steuererklärung abgeben – es lohnt sich jedoch in den allermeisten Fällen durchaus.

Ob man eine Steuerklärung abgeben muss, bestimmt sich aus dem Gesetz. Dies ist insbesondere bei den folgenden Voraussetzungen der Fall:

  • Es wurde vom Finanzamt ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen
  • Es wurden mehrere Einkünfte von verschiedenen Arbeitgebern erzielt
  • Es wurden Kapitalerträge erzielt, die der Abgeltungssteuer unterliegen, ohne dass die Abgeltungssteuer bereits gezahlt wurde
  • Es liegen Nebeneinkünfte in Höhe von mindestens 411 € vor

Seit dem Steuerjahr 2018 hat man bis zum 31. Juli des Jahres Zeit, die Steuererklärung für das vergangene Jahr abzugeben. Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann dies vier Jahre rückwirkend tun.

Habe ich zu versteuerndes Einkommen?

Steuerpflichtige müssen nur dann Einkommensteuer bezahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen über 9.168 € liegt. Dieser Wert ist 2019 der Grundfreibetrag. Entscheidend ist, dass es sich hierbei nicht um eine Freigrenze, sondern um einen Freibetrag handelt. Das bedeutet, dass nur der Betrag des zu versteuernden Einkommens versteuert werden muss, der über 9.168 € liegt.

Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass jeder Bürger sich selbst finanzieren kann. Dieses absolute Minimum zur Erhaltung der Lebenskosten wird daher vom Staat nicht besteuert. Weil der Grundfreibetrag nicht prozentual oder proportional, sondern fixiert im Gesetz angegeben ist, muss der Gesetzgeber diesen Wert jedes Jahr an die Inflation anpassen.

So funktioniert das Steuererklärung abgeben

Die Steuererklärung dient dazu, die Einnahmen und aufwandsbedingte Ausgaben zu erfassen. Dank des objektiven Nettoprinzips möchte der Staat nur dasjenige Einkommen besteuern, das über die zur Erzielung dieses Einkommens nötigen Ausgaben hinausgeht. Neben den persönlichen Daten, Informationen zu Kindern, etc. sind also vor allem Nachweise über Einnahmen und Werbungskosten entscheidend.

Die folgenden Informationen gehören in jede Steuererklärung:

  • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Wohnort, Geburtsort)
  • Einkommensnachweise (Lohnsteuerbescheinigung, Krankengeld, Abfindungen, etc.)
  • Belege für Werbungskosten (Fahrtenbuch, Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung, etc.)
  • Sonderausgaben & außergewöhnliche Belastungen (Versicherungen, Krankheit, Spenden)

Für die erste Steuererklärung ist es empfehlenswert, bereits während des Jahres Belege für arbeitsbedingte Fahrtkosten, Betriebsmittel, etc. zu sammeln und aufzubewahren. Arbeitnehmer in Festanstellung (Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit, § 19 EStG) müssen neben dem Hauptformular (Mantelbogen) lediglich die Anlage N bearbeiten – schon ist die Steuererklärung fertig.