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Tipps & Tricks rund um Steuern & Sparen 2019

Steuer-Erklaeren.de | Alle Infos rund um die Steuer

Auf Steuer-Erklaeren.de finden Sie alle Infos und Tipps rund um die Steuer. Von der Steuererklärung und das Festsetzungsverfahren über das Steuerrecht bis hin zu interessanten Fakten rund um die verschiedenen Steuerarten. Insbesondere die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer sind dabei in der Praxis relevant. Dabei kann unser Infoportal keine professionelle Beratung durch einen geprüften Steuerberater ersetzen. Informieren Sie sich jetzt über die Steuer und alles was dazu gehört.

Steuererklärung, Steuerbescheid & Co.

Steuererklärung machen

Steuererklärung machen

Wenn man das erste mal einen Einkommensteuerbescheid bekommt, dann fragt man sich: Ist die Höhe der zu zahlenden Steuer wirklich gerecht? Im Großen und Ganzen ist das deutsche Steuersystem wohl ausgesprochen gerecht. Das Steuerrecht ist jedoch für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. In der Praxis geht es vor allem darum, die gesetzlichen Möglichkeiten auszunutzen, um die Steuerlast möglichst gering zu halten.

Grundsätzlich müssen Privatpersonen, die sich in einer abhängigen Beschäftigungslage befinden, keine Steuererklärung abgeben. Weiterhin muss man dann keine Steuererklärung abgeben, wenn das Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt. Für viele Arbeitnehmer lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung aber! Hier können wichtige Angaben zu erwerbsbezogenen Aufwendungen gemacht werden, die die Steuerlast am Ende deutlich senken können.

Welche Steuerarten gibt es überhaupt?

Wenn man an Steuern denkt, dann denkt man zunächst an die Einkommensteuer. Diese wird nur bei Privatpersonen erhoben – für GmbHs und Aktiengesellschaften, also für Körperschaften und juristische Personen, tritt die Körperschaftsteuer an die Stelle der Einkommensteuer. Daneben ist für gewerbliche Anbieter von Dienstleistungen oder Waren die Umsatzsteuer eine der wichtigsten Steuerarten, an die man unbedingt denken muss. Die Umsatzsteuerpflicht ist dabei nicht bei jedem Unternehmer gegeben und es gibt Mittel und Wege, sich davon befreien zu können.

Bilanzierung, Einnahme-Überschuss-Rechnung & Co.

Unternehmenssteuerrecht

Unternehmenssteuerrecht

Der Aufbau des deutschen Einkommensteuerrechts orientiert sich an den Einkunftsarten aus § 2 Abs. 1 S. 1 EStG. Dabei wird die Einkünfteberechnung nicht bei allen Einkunftsarten gleich durchgeführt: In § 2 Abs. 2 S. 1 EStG werden die Methoden zur Berechnung der Einkünfte beschrieben. Je nachdem, ob es sich um Gewinneinkünfte oder Überschusseinkünfte handelt, werden verschiedene Methoden angewandt, um die jeweiligen Einkünfte zu errechnen.

Der einfachere Weg ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (also die erwerbsbezogenen Aufwendungen). Dies ist etwa dann der Fall, wenn man als Angestellter in einem Unternehmen arbeitet. Wenn man dagegen selbständig ist oder einen Gewerbebetrieb führt, dann handelt es sich um eine Gewinneinkunftsart. Je nach Art und Umfang des Unternehmens kann dann hier Bilanzieren nötig sein, manchmal reicht jedoch bereits das Anfertigen einer Rechnung über die Einkünfte und Ausgaben.