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Tipps & Tricks rund um Steuern & Sparen 2019

Betriebsaufspaltung

Bei der Betriebsaufspaltung unterscheidet man zwischen der sogenannten „echten“ und der „unechten“ Betriebsaufspaltung. Bei der echten Betriebsaufspaltung wird ein bestehender Gewerbebetrieb aufgespalten, während bei einer unechten Betriebsaufspaltung zwei getrennte Gewerbebetriebe mit anfänglicher Aufspaltung gegründet / eingerichtet werden.

Für eine Betriebsaufspaltung sind eine sachliche und personelle Verflechtung nötig:

  • Sachliche Verflechtung: Das vermietete Wirtschaftsgut ist eine wesentliche Betriebsgrundlage für das Betriebsunternehmen
  • Personelle Verflechtung: Beide Unternehmen werden von einem einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen getragen (Beteiligungs- oder Beherrschungsidentität)

Als Rechtsfolge einer Betriebsverpachtung erzielt das vermietende Unternehmen (Besitzunternehmen) keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), sondern aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).