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Tipps & Tricks rund um Steuern & Sparen 2019

Außergewöhnliche Belastungen, § 33 EStG

Damit beim Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG vorliegen, müssen die folgenden fünf Voraussetzungen kumuliert vorliegen:

  1. Keine anderweitige Abzugsmöglichkeit
  2. Außergewöhnlichkeit
  3. Zwangsläufigkeit
  4. Endgültige Belastung
  5. Aufwendungen