Außergewöhnliche Belastungen, § 33 EStG
Damit beim Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG vorliegen, müssen die folgenden fünf Voraussetzungen kumuliert vorliegen:
- Keine anderweitige Abzugsmöglichkeit
- Außergewöhnlichkeit
- Zwangsläufigkeit
- Endgültige Belastung
- Aufwendungen