Vorsichtsprinzip
Das Vorsichtsprinzip stammt eigentlich nicht aus dem Steuerrecht, sondern aus dem Handelsrecht. Weil handelsrechtliche Grundsätze bei der Erstellung von Bilanzen aber auch im Steuerrecht Geltung finden, ist das Vorsichtsprinzip auch im deutschen Steuerrecht anwendbar. Danach sein beim Ansetzen der Werte von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Bilanzierung immer die vorsichtigsten (sprich: konservativsten) Werte anzusetzen. Beim Wert des Vermögens sind danach die eher geringeren Werte anzusetzen, beim Wert der Verbindlichkeiten eher die höheren Werte.