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Tipps & Tricks rund um Steuern & Sparen 2019

Transparenzprinzip

Das steuerrechtliche Transparenzprinzip findet bei Personengesellschaften (also Gesamthandsgesellschaften) Anwendung. Namentlich betrifft dies die Gesellschaftsformen der GbR, der OHG und der KG. Die Besteuerung der Gewinne der Gesellschaft findet hier nicht auf der Ebene der Gesellschaft statt, sondern auf der Ebene der Gesellschafter.

Die Einkünfte der Gesellschaft werden vom Finanzamt mittels Feststellungsbescheid den einzelnen Gesellschaftern zugeteilt. Anschließend erfolgt die Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer der Gesellschafter. Weil die Personengesellschaften damit kein Subjekt der Einkommensteuer sind, nennt man diese „einkommensteuerrechtlich transparent“. Das Transparenzprinzip bezieht sich jedoch ausschießlich auf die Einkommensteuer – die Gesellschaft kann durchaus Steuersubjekt anderer Steuerarten, etwa der Gewerbesteuer, sein.