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Tipps & Tricks rund um Steuern & Sparen 2019

Nettoprinzip

Das steuerrechtliche Nettoprinzip trägt dem Umstand Rechnung, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einzelnen besteuert werden soll – eine übermäßige Besteuerung ist dabei jedoch unerwünscht. Das Nettoprinzip lässt sich in einen objektiven und einen subjektiven Teil aufspalten.

Das objektive Nettoprinzip besagt, dass die Einkünfte abzüglich der für die Erzielung der Einkünfte notwendigen Ausgaben besteuert werden. Das subjektive Nettoprinzip besagt, dass private / persönliche Aufwendungen die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer vermindern können. Dazu zählen etwa Sonderausgaben (§§ 10 – 10 c EStG) oder außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 – 33 b EStG).