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Tipps & Tricks rund um Steuern & Sparen 2019

Korrespondenzprinzip

Das Korrespondenzprinzip ist eine Voraussetzung für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung einer Körperschaft. Dabei handelt es sich nur dann um eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn beim Gesellschafter Einkünfte aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG in Höhe des Unterschiedsbetrages ausgelöst werden. Fehlt eine solche Folge einer Gewinnausschüttung, so handelt es sich nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung.