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Tipps & Tricks rund um Steuern & Sparen 2019

Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG findet auch im Steuerrecht Anwendung. Dabei spielt dieser wichtige verfassungsmäßige Grundsatz vor allem im Unternehmenssteuerrecht Anwendung. Dabei sollen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Einzelpersonen nicht unterschiedlich besteuert werden. Weil Kapitalgesellschaften auf Gesellschaftsebene bereits mit Körperschaftsteuer belegt werden, wird die Ausschüttung in Form von Einkünften aus § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) nur noch mit 25 % besteuert (vgl. § 32 d Abs. 1 S. 1 EStG).