Belegenheitsprinzip
Das steuerrechtliche Belegenheitsprinzip findet im internationalen Steuerrecht Anwendung. Hierbei geht es darum, dass bestimmte Einnahmen in dem Land zu versteuern sind, in dem sie erzielt werden. Dies ist insbesondere bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Das Besteuerungsrecht hat in diesem Falle der Staat, in dessen Gebiet die vermietete oder verpachtete Sache, bzw. der land- oder forstwirtschaftliche Betrieb liegt.