Skip to main content

Tipps & Tricks rund um Steuern & Sparen 2019

Abfärbetheorie

Wenn ein Unternehmen Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb zugleich erzielt, dann geht im Normalfall die Einkunftsart aus § 15 EStG (Gewerbebetrieb) im Rahmen der Infektion vor. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) treten hinter die Einkünfte aus Gewerbebetrieb subsidiär zurück und werden umqualifiziert (Abfärbetheorie).

Wenn der Anteil der Einkünfte aus Gewerbebetrieb an den gesamten Einkünften aber weniger als 3 % einnimmt, so tritt eine Infektion der Einkünfte aus selbständiger Arbeit nicht ein. Der Bundesfinanzhof hat die 3 % Grenze bisher zwar nicht explizit genannt, in zwei vergangenen Urteilen jedoch Anteile knapp unterhalb von 3 % als Ausnahme von der Abfärberegelung gesehen.