Schema: Einkommensteuerpflicht
Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuerpflicht ist das zu versteuernde Einkommen. Dies errechnet sich im deutschen Steuerrecht nach dem folgenden Schema:
- Persönliche Steuerpflicht, § 1 Abs. 1 S. 1 EStG
- Veranlagung & Tarif, §§ 32a, 25 EStG
- Sachliche Steuerpflicht
- Einkünftequalifikation, § 2 Abs. 1 EStG
- Einkünfteermittlung, § 2 Abs. 2 EStG
- Persönliche Abzüge, § 2 Abs. 3 – 5 EStG
- Ergebnis