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Tipps & Tricks rund um Steuern & Sparen 2019

Betriebsverpachtung, § 16 Abs. 3 EStG

Für eine Betriebsverpachtung nach § 16 Abs. 3 EStG sind die folgenden Voraussetzungen nötig:

  1. Eigentum oder Nutzungsberechtigung an einem Gewerbebetrieb
  2. Nutzungsübertragung an einen Dritten
  3. Es müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden
  4. Beim Verpachter muss es sich um eine natürliche Person oder Personengesellschaft handeln
  5. Der Verpachter muss den Gewerbebetrieb vor der Verpachtung selbst betrieben haben
  6. Keine Betriebsaufspaltung oder § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG