Betriebsverpachtung, § 16 Abs. 3 EStG
Für eine Betriebsverpachtung nach § 16 Abs. 3 EStG sind die folgenden Voraussetzungen nötig:
- Eigentum oder Nutzungsberechtigung an einem Gewerbebetrieb
- Nutzungsübertragung an einen Dritten
- Es müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden
- Beim Verpachter muss es sich um eine natürliche Person oder Personengesellschaft handeln
- Der Verpachter muss den Gewerbebetrieb vor der Verpachtung selbst betrieben haben
- Keine Betriebsaufspaltung oder § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG