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Tipps & Tricks rund um Steuern & Sparen 2019

Welteinkommensprinzip

Das sogenannte Welteinkommensprinzip ist ein Merkmal der unbeschränkten persönlichen Steuerpflicht im Rahmen der Einkommensteuer nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG. Danach werden sämtliche Einkünfte, die ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger deutscher Staatsbürger weltweit erzielt, in Deutschland versteuert. Der deutsche Staat hat dann das Recht zur Besteuerung des gesamten zu versteuernden Einkommens. Eine mögliche Doppelbesteuerung wird anschließend über Doppelbesteuerungsabkommen oder unilaterale Maßnahmen (etwa § 34 c Abs. 1 S. 1 EStG) ausgeglichen.