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Tipps & Tricks rund um Steuern & Sparen 2019

Betriebsverpachtung

Bei der Betriebsverpachtung werden alle wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Gewerbebetriebs gem. § 15 EStG an einen neuen Betreiber verpachtet. Der Steuerpflichtige hat dann ein Wahlrecht, ob es sich um eine Betriebsaufgabe handeln soll oder lediglich um eine Betriebsunterbrechung. Der Steuerpflichtige erzielt nur dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), wenn es sich um eine Betriebsaufgabe handeln soll – dann sind jedoch sämtliche stillen Reserven zu versteuern.

Wird stattdessen eine Betriebsunterbrechung gewählt, so erzielt der Steuerpflichtige weiterhin Einkünfte aus der jeweiligen Einkunftsart, der das verpachtete Unternehmen zuzurechnen ist.