Betriebsaufspaltung
Bei der Betriebsaufspaltung handelt es sich um ein Konstrukt, das in der Regel zur Vermeidung von Haftungsrisiken gewählt wird. Steuerrechtliche Vorteile ergeben sich hieraus nicht (mehr) – wenngleich arbeitsrechtliche Besonderheiten dann dennoch einen finanziellen Vorteil bieten können. Dabei wird ein Unternehmen in zwei rechtlich selbständige Unternehmen aufgeteilt: Das Besitz- und das Betriebsunternehmen. Das Besitzunternehmen vermietet anschließend wesentliche Betriebsgrundlagen an das Betriebsunternehmen.
Hierbei findet eine Unterscheidung zwischen einer „echten“ und einer „unechten“ Betriebsaufspaltung statt. Bei einer echten Betriebsaufspaltung wird ein bestehendes Unternehmen in zwei Unternehmen aufgeteilt – bei der unechten Betriebsaufspaltung werden von vorne herein zwei selbständige Unternehmen gegründet.